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Welche Risiken bestehen bei ungeprüften Markenanmeldungen?
Die neue Firma soll gegründet, ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt gebracht werden. Dazu benötigt man einen Namen, idealerweise als Marke eintragbar zur Absicherung gegenüber Nachahmern. Möglicherweise existieren aber bereits namensähnliche Marken oder Unternehmen - und mit jeder steigt die Gefahr von Abmahnungen nach der ungeprüften Anmeldung z.B. beim Handelsregister oder dem Markenamt. Das Geld für die Anmeldung wäre dann ebenso verloren wie für Corporate Design, Homepage oder Werbemittel. Die Anwaltskosten für die außergerichtliche Abmahnung betragen meist rund 1.500 EUR.Mit Recherchen beim Markenamt oder dem Handelsregister minimieren Sie vor der Anmeldung Ihres Namens das Risiko von Abmahnungen. Ein Problem bei der Recherche beschreibt das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) jedoch sehr treffend: „Beachten Sie bei Ihrer Recherche bitte, dass Sie im Register zwar Marken mit übereinstimmenden Merkmalen ihrer Markenanmeldung finden können, eine Ähnlichkeitssuche allerdings nicht möglich ist. Ein Widerspruch gegen Ihre Marke kann auch aus einer ähnlichen Marke erfolgen“.Zurück zur Knowledge Base