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Warum kann ich keine Wort-/Bildmarken beim EUIPO anmelden?
Beim EUIPO (Europäisches Amt für geistiges Eigentum) können Marken nur als Wortmarken oder Bildmarken angemeldet werden. Es gibt keine spezifische Kategorie für „Wort-/Bild-Marken“, wie sie in vielen nationalen Markenämtern existiert, zum Beispiel in Deutschland und Frankreich.Wortmarken bestehen ausschließlich aus Wörtern, Zahlen oder Buchstaben ohne grafische Gestaltungselemente.Bildmarken hingegen bestehen ausschließlich aus grafischen Elementen und beinhalten keine Worte.Wenn man eine Wort-Bild-Marke anmelden möchte, bei der Wortbestandteile mit grafischen Elementen kombiniert sind, wird diese beim EUIPO als Bildmarke behandelt. Der Wortbestandteil wird dabei als Teil des Designs angesehen und nicht separat erfasst.Diese Unterscheidung existiert vor allem bei nationalen Markenämtern, wie zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), das eine eigene Kategorie für „Wort-Bild-Marken“ hat. Beim EUIPO gibt es jedoch nur die zwei Kategorien „Wortmarke“ und „Bildmarke“.
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