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Abmahnung nach Markenanmeldung?
Wir helfen Ihnen gerne!
Sie haben eine Marke angemeldet und eine Abmahnung erhalten? Das passiert alleine in Deutschland jedes Jahr rund 5000 Mal - gegen eine Markenanmeldung wird Widerspruch einer älteren Marke eingelegt und meist gleichzeitig eine Abmahnung ausgesprochen.
Nun hat es oberste Priorität, innerhalb der Fristen professionell zu reagieren. Damit vermeiden Sie teure Eskalationen in Form von einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Hilfe beim Umgang mit Ihrer Abmahnung. Dazu wird im ersten Schritt überprüft, ob und inwiefern die Abmahnung zu Ihrer Markenanmeldung gerechtfertigt ist.
Basierend auf dieser Analyse wird in enger Abstimmung mit Ihnen die Strategie zum Umgang mit der Abmahnung festgelegt. Ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt, so sollte dieser widersprochen werden. Bei berechtigten Einwänden ist es zum Beispiel möglich, die sich überschneidenden Klassen zurückzuziehen oder das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu ändern - insofern dies für Sie akzeptabel ist. In diesem Zusammenhang kann es ratsam sein, eine Vereinbarung mit der Gegenseite zur Nutzungseinräumung anzustreben.
Die Anwaltskosten bemessen sich am Streitwert. Dieser liegt im Markenrecht nur selten unter 50.000 €. Bei bekannten Marken werden von den Gerichten sogar Gegenstandswerte von 250.000 € und mehr angenommen. Schon bei 50.000 € Streitwert ergeben sich Abmahnkosten in Höhe von 1.822,96 € inkl. Mehrwertsteuer, welche bei berechtigter Abmahnung vom Abgemahnten zu zahlen sind.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot beim professionellen Umgang mit Ihrer Abmahnung.
Nun hat es oberste Priorität, innerhalb der Fristen professionell zu reagieren. Damit vermeiden Sie teure Eskalationen in Form von einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Hilfe beim Umgang mit Ihrer Abmahnung. Dazu wird im ersten Schritt überprüft, ob und inwiefern die Abmahnung zu Ihrer Markenanmeldung gerechtfertigt ist.
Basierend auf dieser Analyse wird in enger Abstimmung mit Ihnen die Strategie zum Umgang mit der Abmahnung festgelegt. Ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt, so sollte dieser widersprochen werden. Bei berechtigten Einwänden ist es zum Beispiel möglich, die sich überschneidenden Klassen zurückzuziehen oder das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu ändern - insofern dies für Sie akzeptabel ist. In diesem Zusammenhang kann es ratsam sein, eine Vereinbarung mit der Gegenseite zur Nutzungseinräumung anzustreben.
Die Anwaltskosten bemessen sich am Streitwert. Dieser liegt im Markenrecht nur selten unter 50.000 €. Bei bekannten Marken werden von den Gerichten sogar Gegenstandswerte von 250.000 € und mehr angenommen. Schon bei 50.000 € Streitwert ergeben sich Abmahnkosten in Höhe von 1.822,96 € inkl. Mehrwertsteuer, welche bei berechtigter Abmahnung vom Abgemahnten zu zahlen sind.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot beim professionellen Umgang mit Ihrer Abmahnung.

Angebot anfordern
Sprechen Sie mit uns und wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.So einfach geht es
- 1
- Angebot zur Abmahnung einholen und beauftragen
- 2
- Bequeme Bezahlung per Bankeinzug oder Vorkasse
- 3
- Unser Anwalt koordiniert das weitere Vorgehen
Unsere Leistungen für Sie
Besprechung des vorliegenden Sachverhalts
Im ersten Schritt setzt sich unser Markenanwalt mit Ihnen in Verbindung um den Sachverhalt und das weitere Vorgehen zu besprechen. In Abhängigkeit der Situation kann eine erste Prognose erfolgen.Detaillierte Analyse des Falles
Unser Markenanwalt bewertet die phonetische Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr der Konfliktmarken. Zusammen mit der Analyse des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (WDV) in den überschneidenden Klassen erfolgt die Bewertung der Konfliktsituation.Festlegung der Abwehrstrategie
Basierend auf der Fallanalyse wird die Strategie zur Abwehr der Abmahnung in enger Abstimmung mit Ihnen festgelegt. Dabei steht immer die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses für Sie bei Verhältnismäßigkeit der Mittel im Vordergrund.Durchführung der Abwehrstrategie
Nun wird z.B. der Abmahnung widersprochen, eine Änderung der Klassen oder des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses vorgenommen oder eine friedliche Koexistenz mit der Konfliktmarke angestrebt. Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten, die jedoch immer fallabhängig sind.Drei gute Gründe für Marken-Radar
Sie erhalten individuelle und professionelle Hilfe zum fairen Preis
Sie versäumen keine Fristen bei rechtzeitiger Beauftragung
Es gibt keine versteckten Kosten
Leistungen Abmahnhilfe
Leistung
Telefonische und/oder schriftliche Abstimmung der Sachverhalte
Überprüfung von Überschneidungen der Nizza- und ggf. Wienerklassen
Überprüfung von Überschneidungen der Waren und Dienstleistungen
Bewertung bei Überschneidungen der Waren und Dienstleistungen
Bewertung der phonetischen Ähnlichkeit und Kennzeichnungskraft
Enge Abstimmung der Strategie zum Umgang mit der Abmahnung
Durchführung der Korrespondenz mit der Gegenseite
Bei Bedarf Anpassung der Nizza-Klassen
Bei Bedarf Anpassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Korrespondenz mit dem zuständigen Markenamt