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Markenanmeldung

Markenanmeldung für
Unternehmer und Gründer

Schützen Sie sicher dauerhaft Ihre Marke

Rund 30% aller Marken in Deutschland können aufgrund von Formfehlern nicht angemeldet werden und daher vom Amt abgelehnt. Die Anmeldegebühren werden in diesem Fall nicht vom Markenamt erstattet.

Vermeiden Sie Risiken durch die Anmeldung über einen Markenanwalt.

Marke anmelden. Rechte sichern.

Mit der Eintragung Ihrer Marke bei einem Patent- und Markenamt wollen Sie Ihre Marke sichern und schützen. Auf diese gesicherte Basis stützen sich dann oft das Corporate Design, der Webauftritt und die Werbeunterlagen.

Es ist sehr wichtig, vor der Markenanmeldung eine Markenrecherche durchzuführen. Denn nur dadurch stellen Sie sicher, dass es nicht schon eine gleich oder ähnliche klingende Marke gibt.


Ein positives Ergebnis der Ähnlichkeitsrecherche ist aber noch kein Garant für eine erfolgreiche Markenanmeldung. Vor einer erfolgreichen Markenanmeldung muss Ihre Marke weitere Kriterien der Markenämter erfüllen, damit diese eingetragen werden kann.

In 2018 wurden ca. 30% der Marken vom DPMA nicht eingetragen, da die Anmelder diese Kriterien nicht beachteten (Quelle: Jahresbericht 2018, Herausgeber DPMA).


Prinzipieller Ablauf einer Markenanmeldung
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Kollisionsbewertung

Ein auf Markenrecht spezialisierter Fachanwalt sollte die phonetische Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr bei jedem einzelnen Konflikt der Markenrecherche bewerten. Zusammen mit der Analyse des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (WDV) sollte die Bewertung der Markenkollisionen auf Konflikte mit bestehenden Marken erfolgen.
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Prüfung der Schutzfähigkeit

Der Markenanwalt sollte prüfen, ob Ihre geplante Marke überhaupt als Marke geschützt werden kann. Denn Marken benötigen eine ausreichende Unterscheidungskraft und dürfen keinen beschreibenden Charakter haben. Falls bei Ihrer Marke dahingehende Probleme auftreten würden, so sollte Sie der Markenanwalt beraten, wie Sie dennoch den Schutz als Marke erreichen können.
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Vorbereitung der Anmeldung

Marken werden für bestimmte Waren oder Dienstleistungen registriert. Falsche Formulierungen sorgen für Beanstandungen durch das Markenamt und unnötige Konflikte mit Markeninhabern. Der Anwalt sollte für Sie die richtige Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses vornehmen.
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Durchführung der Anmeldung

Nach Abstimmung und Freigabe der Markenanmeldung durch Sie meldet der Markenanwalt Ihre gewünschte Marke an. Der Anmeldetag bestätigt Ihnen bei Eintragung der Marke den Beginn des 10-jährigen Markenschutzes. Zudem erhalten Sie die Markenurkunde des zuständigen Amtes über die Anmeldung.

Unsere Empfehlung

Sie können die Markenameldung selbst durchführen oder sich einen Anwalt dafür suchen. Wenn Sie möchten, so können wir Ihnen auch gerne auf Markenrecht spezialisierte Anwälte empfehlen, die allesamt über langjährige Erfahrungen im Markenrecht verfügen. Bitte beachten Sie, dass Marken-Radar selbst keine Markenanmeldungen durchführt und diese daher nicht über uns beauftragt werden können.

Sollten Sie unserer Empfehlung folgen, so können Sie einen Vertrag über die Anmeldung mit dem empfohlenen Anwalt schließen. Die Preise der von uns empfohlenen Anwälte finden Sie im Folgenden, die Markenamtsgebühren sind darin nicht enthalten.




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